Eichenprozessionsspinner als Gefahr für Mensch und Tier

Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea) ist ein Nachtfalter aus der Unterfamilie der Prozessionsspinner und ist in den Eichenwäldern Süd- und Mitteleuropas heimisch. Aufgrund des Klimawandels breitet sich die Art weiter nördlich in Deutschland aus. Wer gerne in Parks oder Straßen mit vielen Eichen spazieren geht oder joggt, sollte diese Gebiete im Sommer, ab Mai, meiden oder sehr vorsichtig sein.

Lebenszyklus der Eichenprozessionsspinner

Die Falter fliegen  von Juni bis August und legen ihre Eier an den Zweigen von Eichen ab. Die Raupen schlüpfen im Spätsommer und fressen sich dann an den Blättern der Eichen satt. Im Mai des Folgejahres verpuppen sie sich. Die Falter fliegen dann von Juni bis August und die ganze Prozedur beginnt wieder von vorne.

Die kleinen, gelb-braunen oder roten Raupen leben in Scharen zusammen und bewegen sich prozessionsartig hintereinander her. Dabei bilden sie giftige Haare, die beim Menschen zu Juckreiz und Entzündungen führen können. Die Raupen können bis zu fünf Zentimeter lang werden und je nach Art unterschiedlich gefärbt sein.

Die Falter der Eichenprozessionsspinner sind etwa 15 bis 20 Millimeter groß, braun gefärbt und an den Flügeln mit weißen Flecken gekennzeichnet. Ihr Lebensraum sind Wälder mit hohem Eichenanteil. Die Falter sind nachtaktiv und fliegen von Juni bis August. In dieser Zeit legen sie ihre Eier an den Zweigen der Eichen ab.

Die Raupen des Eichenprozessionsspinners erscheinen im Spätsommer und fressen sich an den Blättern der Eichen satt. Im Mai des Folgejahres verpuppen sie sich. Die Falter fliegen dann wieder von Juni bis August und die ganze Prozedur beginnt wieder von vorne.

Die Brennhaare dienen dabei primär dem Schutz vor  Fressfeinden, wie z.B. Vögeln. Im Laufe des Lebenszyklus werden  die Brennhaare immer giftiger. Die Raupen können ausgeschiedene Brennhaare über ihr Netzsystem an andere Artgenossen weiterleiten und so einen gemeinsamen Schutzschirm schaffen.

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Was tun bei einem konkreten Befall?

Wenn Sie in Kontakt mit den Brennhaaren des Eichenprozessionsspinners gekommen sind, sollten Sie sofort die betroffenen Stellen gründlich abwaschen. Diese können dann mit kaltem Wasser und Seife abgewaschen werden. Die Brennhaare können nämlich zu starken Reizungen der Haut, der Atemwege und des Auges führen. In schweren Fällen kann es auch zu allergischen Reaktionen kommen.

Wenn Sie einen Befall von Eichenprozessionsspinners bemerken, sollten Sie unbedingt die zuständige Behörde verständigen. Diese kann dann entscheiden, ob und wie der Befall bekämpft wird. In schweren Fällen kann es auch notwendig sein, dass ein Teil des betroffenen Gebietes abgesperrt wird.

Wie wird der Eichenprozessionsspinner bekämpft?

Der Eichenprozessionsspinner kann mit chemischen Mitteln bekämpft werden. Diese sollten aber nur von qualifiziertem Personal angewendet werden, da sie sonst sehr gefährlich sein können.

Auch eine mechanische Bekämpfung ist möglich. Hierbei werden die Raupen des Eichenprozessionsspinners mit einem Staubsauger oder einer Kehrmaschine aufgesaugt und anschließend entsorgt. Diese Methode ist allerdings sehr aufwendig und nur in schweren Fällen sinnvoll.

Die beste Bekämpfungsmethode ist jedoch die Prävention. Hierbei sollten Menschen die betroffenen Gebiete meiden und Tiere nach einem Spaziergang immer gründlich abgesucht werden. Auch das Abdecken von Spielplätzen und Sandkästen kann sinnvoll sein, da die Brennhaare des Eichenprozessionsspinners auch über lange Strecken vom Wind getragen werden können.

Eine Bekämpfung auf eigene Faust empfiehlt sich nicht , da die Mittel sehr gefährlich sein können und auch nicht immer wirklich effektiv sind. Zudem sollte man bedenken, dass die Brennhärchen des Eichenprozessionsspinners auch über Jahre noch giftig bleiben können. Daher ist es immer besser, einen fachkundigen Dienst zu Rate zu ziehen.

Dieser verwendet entsprechende Schutzkleidung  und Masken, um sich vor den Brennhaaren zu schützen.

Wer trägt die Behandlung?

Auf Privatgrundstücken ist der Eigentümer für die Schädlingsbekämpfung zuständig, im öffentlichem Raum geht diese Pflicht auf die entsprechenden Ämter über.

Meldepflichten

Ein Befall ist aktuell nicht Meldepflichtig, trotzdem ist es ratsam die entsprechenden Behörden darüber zu informieren. Nur so ist gewährleistet das entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können, von Absperrungen bis hin zur Bekämpfung oder das anbringen von Warnschildern.

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